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Antrag / Anfrage / Rede

Verpackungssteuer

Antrag im Kurztext:

Einführung einer städtischen Verpackungssteuer

 

Ausführlicher Antrag:

Wir beantragen die Einführung einer städtischen Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen nach dem Beispiel der Stadt Tübingen - zu zahlen von den jeweiligen Verkaufsstellen. Festgelegt werden sollen folgende Steuerbeträge:

  • 0,50 Euro (netto) für Einwegverpackungen
  • 0,50 Euro (netto) für Einweggeschirr
  • 0,20 Euro (netto) für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel

 

Begründung:

Neben mehr Geld für den städtischen Haushalt erwarten wir uns davon weniger Müll im öffentlichen Raum sowie mehr Anreize zur Verwendung von Mehrwegsystemen. Die Stadt Tübingen hat damit bereits gute Erfahrungen gemacht. Mit seinem Urteil vom 24.05.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht den Weg für eine solche Steuer freigemacht.

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